Menschen mit HIV sind vom Polizeidienst in Sachsen ausgeschlossen
Pressemitteilung der sächsischen Aidshilfen in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau
zum Welt-Aids-Tag am 01.12.2022
--- Menschen mit HIV sind vom Polizeidienst in Sachsen ausgeschlossen ---
„Leben mit HIV. Anders als du denkst?“ – lautet das diesjährige Motto der Welt-Aids-Tags-Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit der Deutschen AIDS-Stiftung (DAS) und der Deutschen Aidshilfe (DAH). „Menschen mit HIV können heute leben, wie alle anderen. Aber Unwissenheit und Vorurteile ihrer Umgebung machen ihnen das Leben oft unnötig schwer.“, so die zentrale Botschaft der Kampagne. (https://www.welt-aids-tag.de/)
Die sächsischen Aidshilfen sind Interessensvertreter*innen und wichtige Anlaufstellen, wenn Menschen mit HIV Diskriminierung erfahren. „Bis heute ist es Realität, dass Menschen mit einem HIV-positiven Status vom Polizeidienst in Sachsen ausgeschlossen sind. Dies kommt einem in Deutschland nichtexistenten Berufsverbot für Menschen mit HIV gleich.“, so Sandra Bischoff, aidshilfe leipzig.
Die zurzeit geltenden Bestimmungen entsprechen nicht dem aktuellen medizinischen Wissensstand und müssen dringend in Zusammenarbeit mit entsprechenden HIV-Spezialist*innen überprüft und überarbeitet werden, so dass auch Menschen mit HIV nach fairen Einzelfallprüfungen eine Tauglichkeit für den Polizeidienst erhalten können. Die bis jetzt übliche Praxis widerspricht weiterhin dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches erklärt, dass eine Benachteiligung aufgrund einer chronischen Infektion mit dem HI-Virus unzulässig ist.
„Aus Antidiskriminierungsperspektive ist der pauschale Ausschluss von Menschen mit HIV-Infektion vom Polizeivollzugsdienst nicht haltbar“, so Maleen Täger und Antje Barten vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen. „Rechtlich wird so eine pauschale Ausschlusspraxis als eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung und damit Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz argumentiert. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2013 gilt das auch für eine symptomlose HIV-Infektion. Eine Ungleichbehandlung von HIV-Infizierten im Polizeivollzugsdienst bzw. im Bewerbungsprozess dafür wäre entsprechend nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür vorliegen würde. Das ist bei einer pauschalen Ausschlusspraxis nicht der Fall.“
Die sächsischen Aidshilfen fordern in einem Brief an Staatsminister Armin Schuster vom sächsischen Innenministerium, dass sich dieser Thematik angenommen wird und entsprechende Änderungen veranlasst werden, so dass diese diskriminierende Praxis des pauschalen Ausschlusses HIV-positiver Personen aus dem Polizeivollzugsdienst beendet wird. Beispielsweise könnten Regelungen aus anderen Bundesländern übernommen werden, in denen Menschen mit HIV selbstverständlichen Zugang zu einer Karriere im Polizeivollzugsdienst haben. „Das Land Berlin sowie die Bundespolizei bieten hier ein empfehlenswertes Vorbild: Trotz derselben Bindung an die Polizeidienstvorschrift PDV 300 dürfen sich HIV-Infizierte hier für den Polizeivollzugsdienst bewerben und eingestellt werden.“, so das Antidiskriminierungsbüro Sachsen.
Die Aidshilfen in Sachsen erwarten eine realistische und an den heutigen medizinischen Wissenstand angepasste Praxis der Besetzung von Positionen im Polizeidienst und eine Beendigung dieses diskriminierenden Handelns.
Netzwerk sächsischer Aidshilfen: AIDS-Hilfe Chemnitz e.V. | Aids-Hilfe Dresden e.V. | aidshilfe leipzig e.V. | Aidshilfe Westsachsen e.V.
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